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   OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 1 Ws 247/92   

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https://dejure.org/1993,3968
OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 1 Ws 247/92 (https://dejure.org/1993,3968)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.02.1993 - 1 Ws 247/92 (https://dejure.org/1993,3968)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - 1 Ws 247/92 (https://dejure.org/1993,3968)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckungsgericht; Schwere der Schuld; Subjektiv

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 57a

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2189
  • JR 1993, 382
  • JR 1993, 386
  • Justiz 1993, 226
  • Justiz 1993, 226 (Anm. Kintzig, JR 1993, 386)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 08.03.1994 - 2 Ws 151/94
    Eine eigene Entscheidung in der Sache ist dem Senat verwehrt, da die Prüfung und Bemessung der besonderen Schuldschwere und der gebotenen Vollstreckungsdauer nach § 57 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB nicht dem Beschwerdegericht, sondern ausschließlich der Strafvollstreckungskammer obliegt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1993, 2189, 2192; JR 88, 163; MDR 87, 383).

    Dabei sind insbesondere das Verhalten des Verurteilten im Strafvollzug, eine Änderung der für die Straftaten ursächlich gewesenen Einstellung und äußeren Bedingungen, die sonstige Persönlichkeitsentwicklung und auch ein durch Zeitablauf vermindertes Sühnebedürfnis der Allgemeinheit von Bedeutung (vgl. BVerfG NStZ 1992, 484 ; OLG Stuttgart, Beschluß vom 29. Oktober 1993 2-1 StE 5/79 OLG Frankfurt, Beschluß vom 19.Juli 1993 3 Ws 260/93 NStZ 87, 329; NJW 86, 598; OLG Hamm Beschluß vom 17. Dezember 1992 - 1 Ws (L) 9/92; NStZ 86, 315; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2189 ff.; MDR 91, 893; NStZ 1991, 37 ; 90, 338; 83, 79; JR 88, 163; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 509; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 57 a , Rdn., 7, 7 d m.w.N.; Elf NStZ 1992, 468; Stree NStZ 1992, 464, 467; Lackner, StGB , 19. Aufl., § 57 a , Rdn. 6 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 27.07.1993 - 1 Ws 103/93
    Sie hat damit unzulässigerweise ein subjektives Kriterium (s. OLG Karlsruhe Justiz 1993, 226 [229]) zum Nachteil des Verurteilten herangezogen, obwohl sich Hinweise dafür, daß das Schwurgericht diesem Umstand ein die Tatschuld mitprägendes Gewicht gegeben hat, aus seinen Urteilsfeststellungen nicht ergeben.

    Ein Fall, der es auf der Grundlage des Schwurgerichtsurteils ausnahmsweise als vertretbar erscheinen ließe, von dem grundsätzlichen Verbot der Verwertbarkeit von subjektiven, das Mordmerkmal nicht begründenden Tatsachen abzuweichen (s. OLG Karlsruhe, Justiz 1993, 226 [229]), liegt indes hier nicht vor.

  • OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94

    Heinrich Pommerenke

    Die nicht zu beanstandende Führung im bisherigen Vollzug, eine Nachreifung, gezeigte Reue und Bemühung um soziale Kontakte, sowie das Alter und die erlittene Tumorerkrankung des Verurteilten mit risikobehafteten Aussichten nach Nephrektomie waren zwar unter dem Gesichtspunkt des Gebietens im Rahmen der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluß Die Justiz 1993, 226, 227, 229; MDR 1991, 892, 893).
  • KG, 03.05.1999 - 5 Ws 215/99

    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bestimmung

    Die Bewertungskompetenz wird dadurch insoweit eingeschränkt, als alle subjektiven, die Tatschuld über das Mordmerkmal hinaus prägenden Momente ebenso außer Betracht zu bleiben haben wie die zur Tat hinführenden Umstände und die im Tat- oder Schuldzusammenhang stehenden Urteilsfeststellungen zum Vorleben des Täters (vgl. OLG Karlsruhe JR 1993, 382, 384).
  • OLG Nürnberg, 22.02.1996 - Ws 13/96

    Besondere Schwere der Schuld bei Altfällen

    Demgemäß hat das OLG Karlsruhe (NJW 93, 2189, [2191]) die Warnfunktion einer gewichtigen Vorstrafe als einen die Tatschuld prägenden Umstand bei der Schuldbewertung berücksichtigt.
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